Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen (B2B)
Firma:
Recht und IT GmbH, Hauptstraße 13, 48712 Gescher, willkommen@recht-und-it.de
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Recht und IT (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend jeweils „Kunde“).
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dieses Erfordernis gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Soweit in diesen AGB „Textform“ verlangt wird, genügen E-Mail, Telefax oder vergleichbare schriftliche elektronische Kommunikation im Sinne des § 126b BGB.
II. Vertragsgegenstand / Leistungsarten
- Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Lieferung von Hard- und Software, IT-Systemen sowie IT-Zubehör
- Cloud- und digitale Dienste
- IT-Dienstleistungen und IT-Beratung
- Beratungs-, Schulungs- und Coachingleistungen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und künstliche Intelligenz
- Datenschutz- und Informationssicherheitsleistungen einschließlich externer Datenschutzbeauftragter
- Beratung und Implementierung von Informationssicherheits- und Managementsystemen (u.a. ISO/IEC 27001, Vds 10100)
- Marketing-, Web- und Mediendienstleistungen
- Vermittlungsleistungen
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschrieb. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, soweit sie nicht in Textform bestätigt werden.
- Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schuldet der Anbieter eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB und keinen bestimmten Erfolg.
- Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Mehraufwand, der durch vom Kunden veranlasste Änderungen entsteht, wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz des Anbieters zusätzlich vergütet.
III. Vertragsabschluss
- Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst zustande durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung, je nachdem, was früher eintritt.
- Unterlagen, Abbildungen, Maße und Beschreibungen in Angeboten sind lediglich annähernde Werte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
IV. Einsatz von Subunternehmern
- Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer, Kooperationspartner oder sonstige Dritte (insbesondere IT-Dienstleister oder Rechtsanwaltskanzleien) einzusetzen, sofern dies dem Kunden nicht unzumutbar ist. Der Anbieter bleibt in diesem Fall gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
- Die Haftung des Anbieters für das Verschulden eingesetzter Subunternehmer richtet sich nach § 278 BGB, ist jedoch auf denselben Umfang begrenzt, wie die Eigenhaftung des Anbieters nach XVI. dieser AGB.
- Soweit beim Einsatz von Subunternehmern personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden, stellt der Anbieter sicher, dass diese Subunternehmer datenschutzrechtlich gleichwertig verpflichtet werden, insbesondere durch Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO, sofern erforderlich.
Soweit es sich beim beauftragten Dritten um eine Rechtsanwaltskanzlei handelt, erbringt der Anbieter selbst keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG; die rechtliche Leistung wird ausschließlich durch den beauftragten Rechtsanwalt erbracht, der insoweit eigenverantwortlich tätig wird.
V. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Systemzugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Verzögerungen, die auf fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend; weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Verzugs sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Kann der Anbieter infolge ausbleibender Mitwirkung vereinbarte Leistungen nicht erbringen, ist er berechtigt, die Leistung zu suspendieren. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt; § 615 BGB gilt entsprechend. Bereits angefallener Aufwand ist in jedem Fall zu vergüten.
- Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, die zusätzlichen Aufwand verursachen, werden nach Aufwand zum vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, zum marktüblichen Stundensatz abgerechnet.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung aller überlassenen Daten, Inhalte und Materialien berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.
- Soweit der Anbieter Zugangsdaten oder technische Ressourcen des Kunden nutzt, ist der Kunde für die ordnungsgemäße Datensicherung vor Beginn der Leistung verantwortlich.
VI. Lieferung von Hard- und Software
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Liefertermine verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder anderen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, auch bei vereinbarter Lieferung frei Haus.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Für Softwarelizenzen gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Anbieter tritt insoweit lediglich als Händler auf und übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit oder Verfügbarkeit der Software.
VII. Cloud- und digitale Dienste
- Die Verfügbarkeit von Cloud- und digitalen Diensten wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten geschuldet. Konkrete Verfügbarkeitszusagen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
- Geplante Wartungsfenster sowie notwendige Sicherheits-Updates können zu kurzzeitigen Einschränkungen führen. Der Anbieter informiert den Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig.
- Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Störungen, die auf Infrastrukturen Dritter (z. B. Internetprovider, Rechenzentren) zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters.
- Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der bereitgestellten Dienste verantwortlich. Ein Missbrauch berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung des Zugangs.
VIII. IT-, Beratungs- und Schulungsleistungen
- Der Anbieter erbringt Beratungs- und Schulungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Empfehlungen, Analysen und Konzepte stellen keine verbindlichen Garantien dar und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung des Kunden.
- Schulungsleistungen begründen keinen bestimmten Lernerfolg beim Teilnehmer.
- Stornierungen von Schulungen oder Terminen durch den Kunden bedürfen der Textform. Bei Stornierung bis 5 Werktage vor dem Termin fällt keine Stornierungsgebühr an; bei Stornierung zwischen 5 und 2 Werktagen werden 50 % des vereinbarten Entgelts, bei späterer Stornierung 100 % in Rechnung gestellt.
IX. Datenschutz- und Informationssicherheitsleistungen
- Der Anbieter erbringt Datenschutzleistungen nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ergänzender nationaler Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Eine rechtliche Prüfung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfolgt nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart oder wird durch entsprechend qualifizierte Kooperationspartner durchgeführt. Datenschutzberatung stellt keine Rechtsberatung dar.
- Bei Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) erfolgt die Leistung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Art. 37–39 DSGVO. Die Haftung des Anbieters als DSB richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Prüfungserfolg, keine vollständige Rechtssicherheit und keine Garantie der behördlichen Beanstandungsfreiheit.
- Soweit bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt ein entsprechendes Muster auf Anfrage zur Verfügung.
X. Informationssicherheits- und Managementsysteme
- Leistungen im Bereich Informationssicherheit erfolgen auf Grundlage anerkannter Standards, insbesondere:
- ISO/IEC 27001
- VdS 10000
- VdS 10100
- Sofern nicht ausdrücklich als eigene Leistung vereinbart, schuldet der Anbieter lediglich die Vorbereitung auf eine externe Zertifizierung, nicht deren Erteilung. Die Entscheidung über eine Zertifizierung obliegt ausschließlich der zertifizierenden Stelle.
- Interne Audits, Reifegrad- und Gap-Analysen dienen der Bestandsaufnahme und Vorbereitung; sie ersetzen keine externe Prüfung und begründen keine Konformitätsbescheinigung.
XI. Marketings-, Web- und Mediendienstleistungen
- Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Klickzahlen, Umsatzsteigerung), sofern solche Kennzahlen nicht ausdrücklich als Erfolgsziel vereinbart wurden.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder in Auftrag gegebenen Inhalte verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
- Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte abzulehnen oder zu entfernen, die gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder die Nutzungsbedingungen eingesetzter Plattformen verstoßen, ohne dass dies Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden begründet.
- Der Anbieter ist berechtigt, realisierte Projekte nach schriftlicher Ankündigung als Referenz zu benennen und in seinem Portfolio zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
XII. Vermittlungsleistungen
- Der Anbieter vermittelt auf Wunsch des Kunden Kontakte zu Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskanzleien oder sonstigen Dienstleistern aus einem Netzwerk von Kooperationspartnern.
- Verträge über die vermittelten Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei dieser Vereinbarungen.
- Der Anbieter erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG. Die Vermittlung erfolgt ohne Übernahme einer Rechtsberatungspflicht oder rechtlichen Haftung für die Qualität der Leistungen des vermittelten Dritten.
- Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht nicht. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Tätigkeit des vermittelten Dritten entstehen.
- Die Vergütung des Anbieters für Vermittlungsleistungen kann in Form einer Provision erfolgen, die dem Kunden auf Anfrage offengelegt wird
XIII. Vergütung
- Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz. Reisezeiten werden zu 50 % des Stundensatzes berechnet.
- Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige Auslagen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet, sofern nicht pauschal vereinbart.
- Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen ab 1000 EUR ist der Anbieter berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; es werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Der Anbieter dokumentiert den erbrachten Aufwand in geeigneter Form. Einwände gegen die Aufwandsdokumentation hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt in Textform zu erheben; andernfalls gilt die Dokumentation als anerkannt.
- Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Anbieter berechtigt, Preise unter Ankündigung mit einer Frist von 8 Wochen zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums anzupassen, sofern sich die Kostengrundlagen (insbesondere Personal- und Infrastrukturkosten) wesentlich verändert haben.
XIV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter ausdrücklich anerkannt ist.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
XV. Gewährleistung
- Bei Kaufverträgen gilt: Offensichtliche Mängel hat der Kunde im beiderseitigen Handelskauf unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Ware als genehmigt.
- Der Anbieter leistet zunächst Gewähr durch Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Erst nach zweimaligem erfolglosem Nacherfüllungsversuch oder unzumutbarer Nacherfüllung kann der Kunde zurücktreten oder mindern.
- Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Gefahrübergang.
- Bei Dienstleistungen und Beratungsleistungen bestehen Mängelansrüche nur, soweit ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 12 Monate ab Abnahme.
- Mängelansrüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf vom Kunden bereitgestellten Unterlagen, Daten oder Vorgaben beruht oder der Kunde eigenmächtig Änderungen vorgenommen hat.
XVI. Abnahme bei Werkleistungen
- Soweit ausdrücklich ein Werkvertrag vereinbart ist, hat der Kunde die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen und etwaige Mängel in Textform mitzuteilen.
- Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb der Frist ab und nennt er auch keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme). Gleiches gilt, wenn der Kunde die erbrachte Leistung tatsächlich nutzt.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
XVII. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die durchschnittliche Jahresvergütung.
- Soweit die Haftung des Anbieters nach Abs. 2 eingeschränkt ist, gilt diese Beschränkung auch für entgangenen Gewinn des Kunden.
- Eine Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn jeder Leistungserbringung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
- Eine Haftung für Schäden, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Kunden von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, spätestens nach 3 Jahren ab schadensauslösendem Ereignis.
XVIII. Höhere Gewalt
- Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe auf Dritte oder Ausfälle kritischer Infrastrukturen, die der betroffenen Partei nicht zuzurechnen sind.
- Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen zu ergreifen.
- Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag ohne Schadensersatzpflicht kündigen.
XIX. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung unbedingt erforderlich ist und die betreffenden Dritten einer gleichwertigen Vertraulichkeitspflicht unterworfen werden.
- Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) beim Empfänger bereits bekannt waren, (b) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger hierfür verantwortlich ist, (c) dem Empfänger rechtmäßig durch einen Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkung übermittelt wurden, oder (d) vom Empfänger unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden.
- Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertrags und für weitere 3 Jahre nach dessen Beendigung.
- Auf Verlangen der mitteilenden Partei sind vertrauliche Unterlagen und Daten zurückzugeben oder zu vernichten; der Empfänger bestätigt die Vernichtung auf Anfrage in Textform.
XX. Nutzungsrechte
- An den vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Code, Designs, Berichte) werden dem Kunden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
- Eine Bearbeitung, Weiterentwicklung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
- Der Anbieter behält das Recht, die Arbeitsergebnisse ohne Nennung des Kunden für interne Zwecke zu nutzen sowie allgemeine Know-how-Erkenntnisse ohne Bezug zu vertraulichen Informationen des Kunden weiterzuverwenden.
- Bei vorzeitiger Kündigung erwirbt der Kunde Nutzungsrechte nur an den bis zur Kündigung vollständig erbrachten und bezahlten Teilleistungen.
XXI. Datenschutz
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallen, nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Soweit der Anbieter bei der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
XXII. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet wird.
- Jede Kündigung bedarf der Textform.
XXIII. Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen in Textform zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Der Anbieter weist den Kunden in der Ankündigung auf diese Folge ausdrücklich hin.
XXIV. Schlussbestimmung
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Internationalen Privatrechts, soweit dieses zur Anwendung ausländischen Rechts führen würde.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB sowie der Verzicht auf das Textformerfordernis bedürfen der Textform.